(1) Nachrichten oder andere Fakten zu berichten, die den Charakter einer gewöhnlichen Presseinformation haben;
(2) Werke der Volkskunst (Folklore);
(3) Handlungen staatlicher Behörden, lokaler Selbstverwaltungsorgane, offizielle politische, legislative, administrative und juristische Dokumente (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Entscheidungen, staatliche Normen usw.) sowie deren Entwürfe und offizielle Übersetzungen;
(4) Staatliche Symbole, staatliche Auszeichnungen; staatliche Zeichen, Embleme, Symbole und Zeichen der staatlichen Behörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen der Ukraine, die von den staatlichen Behörden genehmigt wurden; Symbole der Gebietskörperschaften, die von den zuständigen lokalen Selbstverwaltungsorganen genehmigt wurden;
(5) Banknoten;
(6) Kfz-Fahrpläne, Fernseh- und Radiosendepläne, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die die Kriterien der Originalität nicht erfüllen und dem Recht der
sui generis
unterliegen;
(7) Abkürzungen;
(8) Fotos, die keine Anzeichen von Originalität aufweisen (keine fotografischen Werke sind).
Die Entwürfe der in den Absätzen 4 und 5 genannten amtlichen Symbole und Zeichen gelten vor ihrer amtlichen Genehmigung als Werke der bildenden Kunst, deren Rechte nach dem Gesetz geschützt werden.
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